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   ArbG Siegen, 03.06.1983 - 1 Ga 21/83   

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ArbG Siegen, 03.06.1983 - 1 Ga 21/83 (https://dejure.org/1983,4112)
ArbG Siegen, Entscheidung vom 03.06.1983 - 1 Ga 21/83 (https://dejure.org/1983,4112)
ArbG Siegen, Entscheidung vom 03. Juni 1983 - 1 Ga 21/83 (https://dejure.org/1983,4112)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 1117
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 1407/03

    Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz

    Er hat die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats selbst dann zu beachten, wenn er im Rahmen der Liquidation nur noch Restaufträge abwickelt ( ArbG Siegen , Urt. v. 03.06.1983 - 1 Ga 21/83, KTS 1983, 571 = ZIP 1983, 1117).
  • LAG Hamm, 27.06.2002 - 4 Sa 468/02

    Urlaubsabgeltung nach Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeit

    Er ist an Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge ebenso gebunden wie vormals der Insolvenzschuldner als Arbeitgeber (BAG v. 28.01.1987 - 4 AZR 150/86, KTS 1987, 516 = NZA 1987, 455 = ZIP 1987, 727), selbst wenn er im Rahmen der Liquidation nur noch Restaufträge abwickelt (ArbG Siegen v. 03.06.1983 - 1 Ga 21/83, KTS 1983, 571 = ZIP 1983, 1117, 1119).
  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 1247/03

    Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz

    Er hat die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats selbst dann zu beachten, wenn er im Rahmen der Liquidation nur noch Restaufträge abwickelt ( ArbG Siegen , Urt. v. 03.06.1983 - 1 Ga 21/83, KTS 1983, 571 = ZIP 1983, 1117).
  • LAG Hamm, 20.09.2002 - 10 TaBV 95/02

    Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle,

    Auch im vorliegenden Fall kann das Vorliegen eines kollektiven Tatbestandes nicht angezweifelt werden, weil der Antragsgegner bei der Freistellung von 78 von ca. 240 Mitarbeitern vor der Frage stand, ob und in welchem Umfange freigestellt werden soll und nach welchen Kriterien ausgewählt wird (vgl.: Berscheid, Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz 1999, Rz. 610; Pirscher, ZInsO 2001, 698, 699; Oberhofer, ZInsO 2002, 21, 23; vgl. auch ArbG Siegen, Urteil vom 03.06.1983 - ZIP 1983, 1117).
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